Rasergesetz wird angepasst

Im sogenannten «Raser-Artikel» heisst es: Wer mit dem Auto sehr viel zu schnell fährt, bekommt zwingend eine bedingte Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr und muss seinen Führerausweis für zwei Jahre abgeben. Doch jetzt soll er wieder entschärft werden. Weshalb? Echo der Zeit stellt relevante Fragen an Bundeshausredaktor Curdin Vincenz.

 

Der Ständerat will den Automatismus von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe
für Raser aus dem Gesetz streichen. Das beschloss er gestern. Hingegen will er die Fahrlässigkeit wieder berücksichtigen. Wie die konkreten Fälle dann beurteilt werden wird die Zukunft zeigen. Der FN Artikel bezieht sich auf diesen aktuellen Sachverhalt. (Aspekt Recht)

Mehr Spielraum für Richter 12.2017 (Artikel in FN)

 

Die folgenden 3 Folien erklären anschaulich den Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Handeln.

fahrlässig od. vorsätzlich

 

 

 

 

 

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