Gefährliche Sportarten – Wagnisse, welche viel Geld kosten können

Was ist ein Wagnis? Wann werden Geldleistungen gekürzt?


Jugendliche setzen sich oft unbewusst gefahren aus. Dabei wissen sie nicht, dass bei speziell gefährlichen Sportarten die Geldleistungen bis zu 50% gekürzt und sogar verweigert werden können. Dabei unterscheiden die Versicherungen zwischen absoluten und relativen Wagnissen in der Nichtberufsunfallversicherung. Das Erklärvideo (3 Min.)  unten geht auf diese Thematik ein und berechnet an einem Beispiel eines Snowboarders die Kürzung der Geldleistung (Taggeld).

Arbeitsblätter: Wagnisse –Gefährliche Sportarten (Zwei Fallbeispiele)

Leistungskürzungen bei gefährlichen Sportarten

Gemäss Art. 39  UVG und Art. 50  UVV werden bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen verweigert.Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich der Versicherte einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne die Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken.Der tiefere Sinn der eingangs erwähnten Rechtsnormen liegt darin, dass eine Interessenabwägung vorgenommen werden soll zwischen dem Gesamtinteresse der Versicherten (der Prämienzahler) und dem schützenswerten Mass einer Betätigung (z.B. Sportart). Die Prämienzahler sollen vor unzumutbaren Belastungen geschützt werden.

 

 

 

 

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