Noch vor Kurzem wurde einer Schuldnerin/einem Schuldner im schweizerischen Betreibungsverfahren ein Fernsehgerät beschlagnahmt, um es zu versteigern, falls es zu einer Pfändung kam. Auch Computer und Stereoanlagen gehörten zu den begehrten Pfändungsstücken. Dem ist nicht mehr so. Gepfändete können eigentlich so weiter wohnen, wie sie es vor der Pfändung gewohnt waren – mit Ausnahmen. Die […]
über Pfändung: Ist ein Fernseher nur Gerümpel? — Recht, Wirtschaft, Digitales